Bürgergeld Verwaltungskosten stiegen 2025 auf nahezu acht Milliarden Euro

Berlin. Die Verwaltung des Bürgergelds verursacht zunehmend höhere Ausgaben, wie die Bild zuerst berichtet hat. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Kosten auf 7,97 Milliarden Euro. Damit lagen sie rund 41 Prozent über dem Niveau von 2015, als sie noch 5,64 Milliarden Euro betrugen. Nach Berechnungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ), veröffentlicht am Dienstag, fielen pro erwerbsfähigem Bürgergeld-Empfänger Verwaltungskosten von 2046 Euro im Jahr an. Damit wurde erstmals die Marke von 2000 Euro überschritten; vor zehn Jahren lagen die Kosten noch bei 1303 Euro jährlich.

Den größten Anteil der Ausgaben, etwa 6,8 Milliarden Euro, trägt der Bund, während der Rest von den Kommunen finanziert wird. Im Bundeshaushalt 2025 waren ursprünglich lediglich 5,25 Milliarden Euro für die Verwaltung des Bürgergelds vorgesehen. Um die höheren Kosten auszugleichen, wurden Mittel umgewidmet, die eigentlich für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ eingeplant waren. Das bedeutet, dass aufgrund steigender Verwaltungsausgaben weniger Geld für Weiterbildungsmaßnahmen, Bewerbungen oder andere Unterstützungsangebote zur Arbeitsaufnahme zur Verfügung steht.

Auch für den Haushalt 2026 sind erneut nur 5,25 Milliarden Euro für die Verwaltung der neuen Grundsicherung angesetzt. Nach Einschätzung des BIAJ ist es „vollkommen unrealistisch“, dass die Jobcenter mit diesem Betrag auskommen. Etwa ein Drittel der rund 100.000 Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit ist mit der Auszahlung von Bürger-, Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld befasst. Als Hauptgrund für die gestiegenen Verwaltungskosten nennt das BIAJ höhere Gehälter infolge der jüngsten Tariferhöhungen.

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