Fragen bleiben offen

Fragen bleiben offen
Der Angeklagte aus der Gemeinde Weilerswist ließ sich vor Gericht nicht zum Unfallhergang ein.

Der Angeklagte aus Weilerswist schwieg zum Unfall. Sein Anwalt schilderte stattdessen sein Leben.

Fast zwei Jahre nach dem Unfall auf der L163 zwischen Metternich und Weilerswist, bei dem zwei junge Männer ums Leben kamen, ist das Geschehen vor Gericht aufgearbeitet worden. Das Amtsgericht Euskirchen sprach den 35-Jährigen, der den Wagen steuerte, der die beiden erfasste, der fahrlässigen Tötung schuldig. Richterin Dr. Verheyden verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro, aufgeteilt in 150 Tagessätze zu je 50 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In der Nacht zum Rosenmontag 2024 hatte der Angeklagte auf der   L163 zwischen Metternich und Weilerswist einen Überholvorgang eingeleitet. Der genaue Verlauf dieses Überholvorgangs war ein wesentlicher Bestandteil der Gerichtsverhandlung, Zeugen machten dazu jedoch unterschiedliche Angaben.

Auf der Fahrbahn erfasste der Wagen zwei entgegenkommende junge Männer im Alter von 18 und 20 Jahren. Sie hatten zuvor die Karnevalsparty in Metternich besucht und sich zu Fuß auf den Weg zu einem Schnellrestaurant in Weilerswist gemacht, nachdem ihre Freunde bereits mit dem Auto vorausgefahren waren. Der 20-Jährige aus Weilerswist starb noch an der Unfallstelle, der 18-jährige Bonner wenig später im Euskirchener Marien-Hospital.

Nach dem Unfall wurden sowohl den beiden Opfern als auch dem Fahrer Blutproben entnommen. Im entsprechenden Gutachten heißt es, dass beide Fußgänger Alkohol getrunken und mehr als 1,2 Promille Alkohol im Blut hatten. Der Angeklagte, der zuvor ebenfalls Gast der Karnevalsparty gewesen war, hatte hingegen weder Alkohol noch Drogen konsumiert.

Ein Sachverständiger analysierte aufgrund der vorhandenen Spuren den Unfallhergang, um eine möglichst genaue Rekonstruktion des Geschehens geben zu können.

Auf der Straße, die nachts nicht beleuchtet ist, darf Tempo 100 gefahren werden, es besteht kein Überholverbot. Zu schnell gefahren ist der 35-Jährige laut Sachverständigem nicht. Er hatte kein Fernlicht, sondern nur das Abblendlicht eingeschaltet. Er fuhr auf der linken Fahrspur, als er die Fußgänger erfasste – der dazu führende Überholvorgang spielte in den Zeugenaussagen eine wesentliche Rolle.

Der Sachverständige kommt zu dem Schluss, dass der Überholvorgang bei der herrschenden Dunkelheit, den durch das Abblendlicht eingeschränkten Sichtverhältnissen und im Wissen, dass Menschen zu Fuß von der Karnevalsparty unterwegs sein könnten, nicht vertretbar gewesen sei.

DNA-Spuren dienten zwar dazu herauszufinden, welcher der jungen Männer genau wie und wo vom Auto erfasst wurde. Doch nicht alles lässt sich durch Spuren, Proben und Berechnungen herausfinden. Die Frage, ob die Opfer möglicherweise unmittelbar vor dem Unfall auf die Fahrbahn gesprungen sind, bleibt offen, da auch die Zeugen dazu keine klaren Aussagen machten.

Berechnet hat der Sachverständige, ob und wenn ja bei welcher Geschwindigkeit der Unfall vielleicht vermeidbar gewesen wäre. Dies, so der Experte, sei bei einer Geschwindigkeit von maximal 53 Stundenkilometern möglich gewesen.

Der Mittwoch war ein ungewöhnlich langer Verhandlungstag vor dem Euskirchener Amtsgericht. Während etwa die Eröffnung, die von seinem Anwalt verlesene Erklärung des Angeklagten, Plädoyers oder die Urteilsbegründung mit jeweils rund einer Viertelstunde vergleichsweise wenig Zeit in Anspruch nahmen und die Pausen mit etwa 45 Minuten überschaubar waren, war die Vernehmung der insgesamt elf Zeugen sehr zeitaufwendig.

Vor allem, da sich durch die Aussage einer heute 20 Jahre alte Frau, die auf der Rückbank des VW Polo des Angeklagten gesessen hatte, neue Aspekte ergaben. Sie sagte aus, dass der Angeklagte den Überholvorgang direkt nach dem Ortsausgang Metternich begonnen habe, links an einer längeren Verkehrsinsel vorbeigefahren und über mehrere hundert Meter auf der linken Spur geblieben sei.

Mehrere Aktenordner enthalten die Unterlagen für den Prozess.

Auch knapp zwei Jahre nach dem Unfall erinnern an der L163 bei Metternich zwei Kreuze an den Tod der beiden jungen Männer.

Dies habe sie damals der Polizei nicht gesagt, weil sie sich von ihrem damaligen Freund unter Druck gesetzt gefühlt habe. Auch der Angeklagte habe nach dem Unfall mehrfach versucht, Kontakt zu ihr aufzunehmen. Dies habe sie   unterbunden – unter anderem, indem sie seine Nummer blockiert habe.

Wie genau sich der Überholvorgang gestaltet hat, konnte jedoch im Verfahren nicht geklärt werden, da weitere Zeugen unterschiedliche Aussagen dazu machten oder sich nicht konkret erinnern konnten. Dass die Richterin das Überholmanöver am Ende des Prozesses als „sinnlos“ bewerten sollte, fußt in der Aussage der vom Angeklagten überholten Autofahrerin: Sie sowie der Angeklagte seien auf der Party in Metternich gewesen. Dort habe man vereinbart, ihren Wage
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